Bezuschussung

 

Die Präventionskurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert,

d.h. sie erfüllen die Qualitätskriterien des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des § 20 Abs. 1 SGB V und somit die Voraussetzung für eine

Kostenerstattung durch die Krankenkassen.

 

Die Höhe der Erstattung variiert je nach Krankenversicherung.

 

Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Krankenkasse.

 

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen einen bis zwei Yogakurse pro Jahr zu 50-100%.

 

Bei Yoga Sanjana gibt es zwölfwöchige Kurse, die den Anforderungen der Krankenkassen entsprechen.

 

Mindesten 10 von 12 Terminen müssen besucht werden,

damit ein Kurs bezuschusst werden kann.

 

Am Ende des Kurses erhalten Sie von mir eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen.